Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Siluri Clothing — Inh. Johannes-Maximilian Gottl | Stand: April 2026
Rechtsstand: Diese AGB berücksichtigen die gesetzlichen Änderungen bis April 2026, insbesondere die Vorschriften des BGB, HGB, der DSGVO sowie die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur AGB-Kontrolle. Bei Verbraucherverträgen gehen zwingende Verbraucherschutzvorschriften den nachfolgenden Regelungen vor. Für Unternehmer gelten ergänzend die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
Hinweis zur Vertragsart: Siluri erbringt sowohl reine Warenlieferungen (Kaufvertrag) als auch Veredelungsleistungen wie Textildruck und Stickerei (Werkvertrag) sowie kombinierte Leistungen aus Warenlieferung und Veredelung (Werklieferungsvertrag). Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB nur für eine Vertragsart gelten, ist dies kenntlich gemacht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für alle Vertragsarten gleichermaßen. Auf Werkverträge und Werklieferungsverträge finden die werkvertraglichen Vorschriften der §§ 631 ff. BGB Anwendung, soweit sich aus diesen AGB nichts Abweichendes ergibt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Siluri Clothing, Inh. Johannes-Maximilian Gottl, Kremser Str. 35, 93055 Regensburg (nachfolgend „Verkäufer" oder „Siluri"), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber"), gleich ob Bestellungen über den Online-Shop (shop.siluri.de), per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder auf anderem Wege erfolgen.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Textilien, Werbeartikeln und sonstigen beweglichen Sachen (Kaufverträge) sowie für die Erbringung von Veredelungsleistungen wie Textildruck, Stickerei, Transferdruck, Flex-/Flockdruck, Siebdruck, Digitaldruck, Patches und vergleichbare Verfahren (Werkverträge) einschließlich kombinierter Leistungen aus Warenlieferung und Veredelung (Werklieferungsverträge).
(3) „Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer" ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die Textform maßgebend.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Produktinformationen
(1) Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website, in Katalogen, Prospekten oder sonstigen Werbematerialien des Verkäufers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Verkäufers in Textform (z. B. Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Eine automatisierte Eingangs- oder Empfangsbestätigung stellt keine Annahme dar.
(2a) Online-Shop (shop.siluri.de): Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum). Durch Klicken des Bestellbuttons („Zahlungspflichtig bestellen" oder ähnlich) gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Verkäufer sendet dem Kunden unmittelbar nach Eingang der Bestellung eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch eine gesonderte Auftragsbestätigung des Verkäufers per E-Mail oder — sofern die Zahlung im Bestellprozess sofort veranlasst wird — durch die Ausführung der Lieferung zustande. Der Kunde ist verpflichtet, eine aktive, abrufbare E-Mail-Adresse anzugeben und für den Empfang von Auftragsbestätigungen zugänglich zu halten.
(3) Abbildungen und Angaben zu Farben, Größen, Gewichten und Maßen in Katalogen, im Onlineshop, auf Etiketten oder in sonstigen Publikationen dienen der unverbindlichen Produktbeschreibung. Geringfügige produktions-, material- oder drucktechnisch bedingte Abweichungen — insbesondere bei Farben, Positionen und Größenangaben — sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hiervon unberührt.
(4) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die im Angebot genannten Preise gelten ausschließlich in Verbindung mit den zugrunde gelegten Auftragsdaten (Menge, Verfahren, Textilart, Motivgröße).
(5) Mehrkosten, die durch vom Kunden veranlasste nachträgliche Änderungen an den Auftragsdaten (z. B. Motivänderungen, Farbkorrekturen, Mengenänderungen, Textilartwechsel) nach Auftragsfreigabe entstehen, werden nach Aufwand berechnet und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.
Stornierung und Kündigung:
(6) Stornierung vor Produktionsbeginn: Storniert der Kunde einen bestätigten Auftrag vor Produktionsbeginn, werden alle bis dahin erbrachten Vorleistungen (insbesondere Datencheck, Stickmuster-Digitalisierung, Sieberstellung, Probedrucke, Beschaffung von Textilien und Verbrauchsmaterial) in voller Höhe in Rechnung gestellt.
(7) Stornierung nach Produktionsbeginn (Unternehmer): Storniert ein Unternehmer einen Auftrag nach Produktionsbeginn, schuldet er den vollen Auftragspreis abzüglich der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen (§ 648 Satz 2 BGB). Der Verkäufer kann pauschal 75 % des Netto-Auftragswertes als Mindestvergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Verkäufer höhere Ersparnisse erzielt hat.
(8) Stornierung nach Produktionsbeginn (Verbraucher): Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 648, 649 BGB ohne die vorstehende Pauschale. Der Verbraucher schuldet den anteiligen Werklohn für bereits erbrachte Teilleistungen.
(9) Bereits individuell beschaffte Textilien und Materialien, die der Verkäufer nicht anderweitig verwerten kann, werden dem Kunden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt in voller Höhe berechnet und — soweit vorhanden — ausgeliefert.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe sowie zuzüglich Versand-, Verpackungs- und etwaiger Versicherungskosten, sofern diese nicht ausdrücklich als im Preis enthalten ausgewiesen sind. Die Versandkosten werden dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung für Neukunden per Vorkasse. Ein Zahlungsziel (in der Regel 14 Tage netto ab Rechnungsdatum) wird ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch den Verkäufer in Textform gewährt. Ein Anspruch auf Einräumung oder Aufrechterhaltung eines Zahlungsziels besteht nicht; der Verkäufer kann ein gewährtes Zahlungsziel jederzeit für künftige Aufträge widerrufen.
(3) Zugelassene Zahlungsmittel sind:
- Banküberweisung (Vorkasse): Standard-Zahlungsmittel für alle Aufträge. Lieferung nach Zahlungseingang.
- SEPA-Lastschrift: Im Online-Shop ggf. als Zahlungsoption verfügbar; die Verarbeitung erfolgt über Qonto SAS, 18 rue de Navarin, 75009 Paris, Frankreich. Mit Erteilung des SEPA-Mandats ermächtigt der Kunde den Verkäufer, den fälligen Betrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Kunde stellt sicher, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Die Voranmeldefrist (Pre-Notification) beträgt mindestens einen Kalendertag vor dem geplanten Einzugsdatum; mit Abschluss der Bestellung im Online-Shop erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis mit dieser gegenüber dem SEPA-Regelwerk (14 Tage) verkürzten Ankündigungsfrist. Das gesetzliche Erstattungsrecht des Kontoinhabers für autorisierte Lastschriften (8 Wochen) und nicht autorisierte Lastschriften (13 Monate) nach §§ 675u, 675x BGB bleibt unberührt.
- Kauf auf Rechnung (B2B): Ausschließlich für Unternehmer, nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe durch den Verkäufer gemäß § 3 Abs. 2 dieser AGB.
Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Weitere Zahlungsmittel bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Im Online-Shop werden die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden vor Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt.
(4) Rechnungen werden dem Kunden auf elektronischem Wege als PDF-Dokument per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu und stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse funktionsfähig ist. Änderungen der E-Mail-Adresse sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Der Versand der Rechnung an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse begründet die Vermutung des Zugangs. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Rechnung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugegangen ist.
(5) Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Zahlungsverzug bei Unternehmern:
(6) Kommt ein Unternehmer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus steht dem Verkäufer die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Kunden, die ihre Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen, werden für künftige Aufträge auf Vorkasse zurückgestuft. Der Verkäufer informiert den Kunden hierüber in Textform.
(8) Bei überfälligen offenen Posten ist der Verkäufer berechtigt, Folgelieferungen zurückzuhalten, bis die ausstehenden Forderungen beglichen sind.
Zahlungsverzug bei Verbrauchern:
(9) Kommt ein Verbraucher in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung tatsächlich entstandener, nachweisbarer Mahnkosten bleibt vorbehalten.
Allgemein:
(10) Aufrechnung und Zurückbehaltung (Unternehmer): Unternehmer können gegenüber Forderungen des Verkäufers nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen — auch aus demselben Vertragsverhältnis — ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Unternehmer nur zu, soweit es auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen beruht.
(10a) Aufrechnung und Zurückbehaltung (Verbraucher): Verbraucher können mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten sind, rechtskräftig festgestellt wurden oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen (§ 215 BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Verbraucher zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(11) Bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden — insbesondere bei negativer Bonitätsauskunft, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder fruchtloser Zwangsvollstreckung — ist der Verkäufer berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Preisanpassung bei laufenden Verträgen (nur Unternehmer):
(12) Bei Rahmenvereinbarungen, Abrufverträgen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten ist der Verkäufer berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich die Material-, Energie- oder Beschaffungskosten gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe um mehr als 5 % verändert haben. Der Verkäufer informiert den Kunden mindestens 14 Kalendertage vor Inkrafttreten in Textform über die Preisanpassung und deren Grundlage. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht für die noch nicht abgerufenen Mengen zu. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Klausel nicht; es gelten die zum Bestellzeitpunkt vereinbarten Preise.
§ 4 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin in Textform vereinbart wurde. Der Verkäufer ist bemüht, angegebene Liefertermine einzuhalten, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Jede Teillieferung gilt als selbstständige Leistung und wird gesondert abgerechnet.
(3) Lieferverzug: Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, kann der Kunde erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist in Textform (mindestens 14 Kalendertage) vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs richten sich nach § 9 dieser AGB.
(4) Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen (z. B. verspätete Lieferung von Materialien, Druckdaten oder Freigaben, Änderungswünsche nach Produktionsbeginn) verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Verkäufer wird den Kunden über die Verschiebung informieren.
(5) Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Für Verzögerungen und Mehrkosten aufgrund unklarer, unvollständiger oder fehlerhafter Adressangaben haftet der Kunde.
(6) Gefahrübergang bei Verbrauchern: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über (§ 474 Abs. 4 BGB i. V. m. § 447 BGB).
(7) Gefahrübergang bei Unternehmern: Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde (§ 447 BGB). Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit der Bereitstellungsmitteilung über.
(7a) Transportschäden (nur Unternehmer): Der Unternehmer hat die Lieferung bei Annahme unverzüglich auf erkennbare Transportschäden zu prüfen. Beschädigungen der Verpackung oder der Ware sind sofort gegenüber dem Transportunternehmen zu reklamieren und auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Der Verkäufer ist innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang der Lieferung schriftlich unter Beifügung aussagekräftiger Fotos der Schäden und der Verpackung zu benachrichtigen. Versäumt der Unternehmer die rechtzeitige Dokumentation und Anzeige, gilt die Ware als äußerlich unbeschädigt übergeben; dem Kunden bleibt der Nachweis eines gleichwohl bestehenden Transportschadens vorbehalten. Dies berührt nicht die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 8 Abs. 5 dieser AGB.
(8) Die Wahl des Versanddienstleisters und der Versandart obliegt dem Verkäufer, sofern nicht anders vereinbart. Der Verkäufer wählt eine wirtschaftlich angemessene Versandart.
(9) Nur gegenüber Unternehmern: Produktionsbedingte Über- oder Unterlieferungen von bis zu 3 % der beauftragten Stückzahl sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar. Berechnet wird stets die tatsächlich gelieferte Menge. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt; Abweichungen von der bestellten Menge berechtigen den Verbraucher zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Mängelrechte.
Annahmeverzug:
(10) Nimmt der Kunde die versandfertige oder zur Abholung bereitgestellte Ware nicht binnen 14 Kalendertagen nach Bereitstellungs- oder Zustellmitteilung ab, oder scheitert die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (fehlerhafte Adresse, Annahmeverweigerung, wiederholte Abwesenheit), gerät der Kunde in Annahmeverzug (§ 293 ff. BGB).
(11) Ab Annahmeverzug ist der Verkäufer berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Netto-Auftragswertes je angefangener Woche zu berechnen, höchstens jedoch 10 % des Netto-Auftragswertes insgesamt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
(12) Erfolgt die Abnahme auch nach erneuter Fristsetzung von 14 Kalendertagen in Textform nicht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten des Kunden zurückzusenden, einzulagern oder — bei individuell veredelter Ware ohne anderweitige Verwertungsmöglichkeit — zu vernichten. Der Kaufpreisanspruch abzüglich des Verwertungserlöses bleibt bestehen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises (einfacher Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und bei Bedarf auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
(3) Unternehmer sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Sie treten dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihnen aus der Weiterveräußerung gegen ihre Abnehmer erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(3a) Verarbeitungsklausel (nur Unternehmer): Wird die Vorbehaltsware vom Kunden be- oder verarbeitet, verbunden oder mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verarbeitung oder Verbindung, tritt der Kunde dem Verkäufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde verwahrt die im Miteigentum des Verkäufers stehende Sache unentgeltlich für den Verkäufer.
(4) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware — insbesondere Pfändungen — sind dem Verkäufer unverzüglich unter Übersendung der für eine Intervention notwendigen Unterlagen mitzuteilen.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolgloser Fristsetzung heraus zu verlangen. In der Herausgabe liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich.
§ 6 Veredelungsleistungen und Produktionsfreigabe
(1) Veredelungsleistungen umfassen insbesondere Textildruck (DTF-Transferdruck, Siebdruck, Flex-/Flockdruck, Digitaldruck), Stickerei (Flachstick, 3D-Stick, Patches) sowie sonstige Verfahren nach Maßgabe der jeweiligen Auftragsbestätigung. Veredelungsleistungen unterliegen den werkvertraglichen Regelungen; die Abnahme der Leistung richtet sich nach § 8 dieser AGB.
Freigabeprozess:
(2) Der Verkäufer erstellt auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Vorlagen einen Datencheck und ggf. eine digitale Druckvorschau, eine Layoutansicht oder ein physisches Probemuster. Die Produktion beginnt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt).
(3) Wirkung der Freigabe: Mit der Freigabe bestätigt der Kunde verbindlich die Richtigkeit und Vollständigkeit von:
- Motiv (Grafik, Text, Schreibweise, Logo)
- Position und Ausrichtung auf dem Textil
- Farbgebung (soweit durch Druckvorschau oder Farbreferenz darstellbar)
- Größenverhältnis und Abmessungen des Motivs
- Textilart, Textilfarbe und Textilgröße
Fehler, die der freigegebenen Vorlage, Druckvorschau oder dem freigegebenen Muster entsprechen, begründen keinen Mangel und gehen nicht zu Lasten des Verkäufers — auch wenn der Fehler vom Kunden bei der Freigabe übersehen wurde.
(4) Formerfordernis: Mündliche Freigaben sind nicht ausreichend. Gibt der Kunde eine Freigabe mündlich, telefonisch oder konkludent (z. B. durch Schweigen nach Zusendung der Druckvorschau), ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf eigenes Risiko mit der Produktion zu beginnen. Eine Haftung für Fehler, die bei schriftlicher Freigabe hätten erkannt werden können, ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(5) Veredelungsdaten: Der Verkäufer dokumentiert und speichert sämtliche veredelungsrelevanten Parameter (Verfahren, Farbcodes, Positionierung, Druckdaten, Stickmuster) für eine reproduzierbare Nachbestellung. Gespeicherte Veredelungsdaten werden für mindestens 24 Monate nach Erstauftrag vorgehalten.
Druckvorlagen und Farbverbindlichkeit:
(6) Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung geeigneter, druckfähiger Vorlagen. Für optimale Ergebnisse werden vektorisierte Dateien (AI, EPS, PDF) empfohlen. Pixelgrafiken sollten eine Auflösung von mindestens 300 dpi aufweisen. Der Verkäufer prüft die technische Druckbarkeit, übernimmt jedoch keine Verantwortung für inhaltliche oder gestalterische Mängel der Vorlage.
(7) Farbabweichungen zwischen Bildschirm-, Druck- und Stickereidarstellung sind technisch bedingt und unvermeidlich. Verbindliche Farbwerte können ausschließlich auf Basis von Pantone-, HKS- oder RAL-Referenzen oder freigegebenen physischen Probedrucken zugesichert werden. Ohne eine solche ausdrückliche Farbreferenz bestehen keinerlei Ansprüche wegen Farbabweichungen — weder aus Gewährleistung, Schadensersatz noch Minderung, und zwar unabhängig vom Ausmaß der Abweichung. Digitale Druckvorschauen am Bildschirm, in E-Mails oder auf der Website sind keine verbindliche Farbreferenz und begründen keine Zusicherung, Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie. Wünscht der Kunde eine verbindliche Farbfreigabe, kann er einen kostenpflichtigen physischen Probedruck beauftragen.
(8) Veredelung von kundeneigener Ware (Lohnveredelung): Liefert der Kunde eigene Textilien zur Veredelung („Fremdware"), gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen des § 7 dieser AGB.
Mitwirkungspflichten des Kunden:
(9) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen (Druckvorlagen, Logos, Farbangaben, Freigaben, Textilauswahl) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. Der Verkäufer teilt dem Kunden die konkreten Anforderungen mit.
(10) Mahnung und Folgen der Nichtmitwirkung: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung (in der Regel 14 Kalendertage) nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt:
- den vereinbarten Liefertermin entsprechend zu verschieben, ohne in Lieferverzug zu geraten;
- die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten (insbesondere Maschinenstillstand, Umplanung, Lagerhaltung) dem Kunden in Rechnung zu stellen;
- nach erfolgloser erneuter Fristsetzung von 7 Kalendertagen den Auftrag auf Kosten des Kunden zu stornieren (§ 2 Abs. 6–9 gelten entsprechend).
(11) Freigabefristen sind verbindlich. Reagiert der Kunde auf eine Druckvorschau oder ein Probemuster nicht binnen 14 Kalendertagen, gilt die Vorlage als freigegeben, sofern der Verkäufer bei Zusendung der Vorlage ausdrücklich und in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
§ 7 Kundeneigene Ware (Fremdware) und Materialbereitstellung
(1) Stellt der Kunde eigene Textilien oder sonstige Materialien zur Veredelung bereit („Fremdware"), sind diese in einwandfreiem, verarbeitungsfähigem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien müssen frei von für die Anlieferung unnötigen Umverpackungen, Folien und Umreifungsbändern sein.
(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Eignung der Fremdware für das gewählte Veredelungsverfahren. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:
- Hitzebeständigkeit des Materials (relevant für Transferdruck, DTF, Flex/Flock)
- Beschichtungen, Imprägnierungen und Vorbehandlungen (z. B. DWR, Teflon, PFC)
- Waschverhalten und Farbstabilität des Grundtextils
- Mischgewebe und deren Reaktion auf Druck- oder Stickverfahren
- Stoffstruktur und Oberflächenbeschaffenheit (z. B. Fleece, Softshell, Mesh)
Der Verkäufer berät nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verträglichkeit von Textilmaterialien, die nicht aus seinem Sortiment stammen.
(3) Musterpflicht: Der Kunde hat mindestens ein Musterstück der Fremdware beizulegen, an dem Probedrucke bzw. Probeveredelungen durchgeführt werden können. Wird kein Muster beigelegt, entfällt die Möglichkeit eines Probedrucks. In diesem Fall ist jede Haftung des Verkäufers für Veredelungsfehler, die auf die Materialeigenschaften der Fremdware zurückzuführen sind, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Haftungsschäden, Farbabweichungen, mangelnde Waschhaltbarkeit, Ablösen von Drucken oder Stickereien sowie Materialverformung durch Hitzeeinwirkung.
(4) Zum Ausgleich produktionsbedingter Verluste empfiehlt der Verkäufer eine Überlieferung von mindestens 3 % der geplanten Menge. Liefert der Kunde keine Reserveware und reicht die angelieferte Stückzahl nicht aus, um die beauftragte Menge nach Abzug produktionsbedingter Verluste (Einrichtung, Fehldrucke, Testdrucke) zu erreichen, haftet der Verkäufer nicht für die Fehlmenge. Die tatsächlich veredelten Stücke werden berechnet.
(5) Mehrkosten, die durch falsch oder ungeeignet verpackte bzw. nicht verarbeitungsfähige Fremdware entstehen, werden nach Aufwand berechnet.
(6) Veredelungsschäden an Fremdware: Der Verkäufer haftet für Schäden an der Fremdware, die durch den Veredelungsprozess entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(7) Restmaterial: Nicht verarbeitetes Restmaterial wird nach Auftragsabwicklung 14 Kalendertage zur Abholung bereitgehalten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, das Restmaterial auf Kosten des Kunden zurückzusenden oder fachgerecht zu entsorgen. Abweichende Vereinbarungen sind in Textform zu treffen.
(8) Der Verkäufer führt an der Fremdware keine eingehende Mengen- oder Qualitätskontrolle durch. Offensichtliche Mängel (z. B. Verschmutzungen, Beschädigungen) werden dem Kunden mitgeteilt; eine Pflicht zur Mitteilung verdeckter Mängel besteht nicht.
(9) Zurückbehaltungsrecht an Fremdware: Dem Verkäufer steht an allen in seinem Besitz befindlichen Gegenständen des Kunden — insbesondere an zur Veredelung bereitgestellter Fremdware, Druckvorlagen, Sieben und Stickprogramm-Datenträgern — ein Zurückbehaltungsrecht zu, solange ihm fällige und unbestrittene Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung zustehen. Gegenüber Unternehmern gilt dies als kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB für alle fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich das Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Der Verkäufer haftet während der Zurückbehaltung für die ordnungsgemäße Verwahrung der Gegenstände, nicht jedoch für deren Wertminderung durch Zeitablauf.
§ 8 Gewährleistung, Mängelrechte und Abnahme
Abnahme bei Veredelungsleistungen (Werkvertrag):
(1) Soweit der Vertrag eine Veredelungsleistung umfasst (Werkvertrag oder Werklieferungsvertrag), gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Ware nach Erhalt nicht binnen der in Abs. 5 bzw. Abs. 6 genannten Fristen Mängel rügt. Die Abnahme wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Kunde die veredelte Ware in Gebrauch nimmt, weiterverarbeitet oder weiterveräußert.
Für Verbraucher:
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware (§§ 434 ff., 634a BGB).
(3) Ist die Kauf- oder Werksache mangelhaft, hat der Verbraucher nach seiner Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz verlangen.
Für Unternehmer:
(4) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme der Veredelungsleistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen.
(5) Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB): Der Unternehmer hat die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Veredelungsleistung unverzüglich nach Eingang sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel binnen 5 Werktagen ab Zugang der Ware schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Versäumnis der rechtzeitigen Rüge gilt die Ware als genehmigt.
(6) Im Falle eines berechtigten Mangels leistet der Verkäufer zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (bei Kaufverträgen) bzw. Nachbesserung oder Neuherstellung (bei Werkverträgen). Schlägt die Nacherfüllung nach dem zweiten Versuch fehl oder wird sie vom Verkäufer endgültig verweigert, kann der Unternehmer mindern oder — bei nicht unerheblichen Mängeln — vom Vertrag zurücktreten.
Allgemein:
(7) Qualitätsmaßstab: Maßgebend für die vertragsgerechte Beschaffenheit der Veredelung sind die vom Kunden freigegebenen Probemuster, Druckvorschauen oder Layoutansichten gemäß § 6 Abs. 2–3. Geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen — insbesondere bei Farben, Druckposition (± 3 mm) und Motivgröße (± 2 %) — stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
(8) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden ohne den mangelhaften Teil ohne Interesse.
(9) Der Kunde hat dem Verkäufer die zur Mangeluntersuchung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere die beanstandete Ware oder aussagekräftige Fotos des Mangels unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers.
(10) Selbstvornahme-Verbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, bei behaupteten Mängeln ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers eine Nachbesserung, Neuherstellung oder Ersatzlieferung durch Dritte auf Kosten des Verkäufers vornehmen zu lassen. Beauftragt der Kunde ohne Zustimmung Dritte, entfällt jeglicher Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Ausnahmen gelten nur, wenn (a) der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat, (b) eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist (mindestens 14 Kalendertage) fruchtlos verstrichen ist, oder (c) die sofortige Beseitigung des Mangels zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben zwingend erforderlich ist. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte zur Selbstvornahme (§ 637 BGB) unberührt.
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Verkäufer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags, maximal jedoch 25.000,00 €.
(4) Die Haftung für sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(5) Für reine Vermögensschäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit — auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — höchstens bis zur Höhe des Netto-Auftragswerts des betroffenen Einzelauftrags.
(5a) Ausschluss mittelbarer Schäden und Folgeschäden (nur gegenüber Unternehmern): Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Kosten abgesagter oder verschobener Veranstaltungen, entgangene Geschäftschancen, Reputationsschäden sowie Aufwendungen für Ersatzmaßnahmen, die über die Nacherfüllung hinausgehen. Dies gilt auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit der Verkäufer nur leicht fahrlässig gehandelt hat. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in diesen Fällen auf den unmittelbar am Liefergegenstand eingetretenen Schaden. Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(5b) Jahresdeckelung (nur Unternehmer): Die Gesamthaftung des Verkäufers aus sämtlichen Ansprüchen eines Unternehmers innerhalb eines Geschäftsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) — gleich aus welchem Rechtsgrund — ist auf einen Betrag von insgesamt 50.000,00 € begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.
(7) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Beratungshaftung: Der Verkäufer berät den Kunden nach bestem Wissen zur Auswahl geeigneter Textilien und Veredelungsverfahren. Diese Beratung erfolgt unverbindlich und stellt keine zugesicherte Eigenschaft dar. Sie befreit den Kunden nicht von seiner eigenen Prüfungspflicht hinsichtlich der Eignung der gewählten Produkte und Verfahren für seinen konkreten Verwendungszweck.
(9) Die Haftungsbegrenzungen dieses Paragraphen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
§ 10 Geistiges Eigentum, Urheberrecht und Rechte Dritter
(1) Sämtliche vom Verkäufer erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen, Stickprogramme, Druckdaten, Siebvorlagen, Klischees und sonstigen Produktionsmittel (nachfolgend „Entwurfsmaterial") bleiben — sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart — geistiges Eigentum des Verkäufers. Wurde für die Erstellung eine gesonderte Vergütung vereinbart und vollständig bezahlt, gehen die Nutzungsrechte am Entwurfsmaterial auf den Kunden über, soweit für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich.
(2) Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Motive, Logos, Texte, Markenzeichen und sonstigen Vorlagen frei von Rechten Dritter sind oder ihm die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechte.
(3) Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vom Kunden bereitgestellten Vorlagen oder deren vertragsmäßige Verwendung geltend gemacht werden. Der Kunde trägt alle dem Verkäufer dadurch entstehenden Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten. Die Freistellungspflicht umfasst auch Kosten der außergerichtlichen Rechtsverteidigung (insbesondere Abmahnkosten, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten) sowie den dem Verkäufer durch die Inanspruchnahme entstandenen Arbeitsaufwand.
(3a) Vertragsstrafe bei wissentlicher Schutzrechtsverletzung (nur Unternehmer): Stellt sich heraus, dass die vom Unternehmer bereitgestellten Vorlagen Urheber-, Marken-, Design- oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen und der Unternehmer dies bei Auftragserteilung wusste oder bei Anwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt hätte wissen müssen, schuldet er dem Verkäufer — unbeschadet der Freistellungspflicht nach Abs. 3 — eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € pro Verstoß. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. § 348 HGB bleibt unberührt.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrags abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass die Vervielfältigung oder Verwendung der Vorlage Rechte Dritter verletzt oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt (z. B. Hoheitszeichen, verfassungswidrige Symbole, jugendgefährdende Inhalte).
(5) Referenznutzung: Der Verkäufer ist berechtigt, fertige Produkte als Referenzarbeiten zu fotografieren und in seinem Portfolio, auf seiner Website sowie in sozialen Medien zu verwenden, sofern die Darstellung ohne namentliche Nennung des Kunden erfolgt und der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht. Bei Aufträgen, die einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterliegen, oder bei ausdrücklichem Widerspruch des Kunden unterbleibt jede Veröffentlichung. Eine Referenznutzung mit namentlicher Nennung des Kunden oder Darstellung von Kundenlogos bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 11 Verwahrung und Versicherung
(1) Vorlagen, Druckträger, Textilien, Produktionsmittel und sonstige vom Kunden bereitgestellte Gegenstände werden vom Verkäufer während der Auftragsbearbeitung pfleglich behandelt. Eine über den Auslieferungstermin hinausgehende Aufbewahrung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen angemessene Vergütung.
(2) Für Beschädigung oder Verlust der vom Kunden bereitgestellten Gegenstände haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(3) Die Versicherung der vom Kunden bereitgestellten Gegenstände gegen alle Risiken obliegt dem Kunden.
§ 12 Widerrufsrecht bei Fernabsatz (nur Verbraucher)
(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen — insbesondere bei Bestellungen über den Online-Shop (shop.siluri.de) — ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware (§§ 312g, 355 BGB). Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich eines Muster-Widerrufsformulars ist unter https://siluri.de/widerruf abrufbar und wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss im Online-Shop gesondert zur Verfügung gestellt.
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere alle individuell veredelten Textilien, die mit einem auf Kundenwunsch hergestellten Motiv bedruckt, bestickt, beflockt, mit Transfer-, DTF- oder Siebdruck versehen oder anderweitig individuell angepasst wurden. Der Ausschluss gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Veredelungsfreigabe erteilt hat.
(3) Für unveredelte Standardtextilien, die ohne individuelle Anpassung geliefert werden (z. B. Einzelartikel aus dem Online-Shop ohne Veredelungsauftrag), gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte uneingeschränkt.
(4) Rücksendung bei Widerruf: Im Falle eines wirksamen Widerrufs trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die Rücksendung erfolgt an: Siluri Clothing, Kremser Str. 35, 93055 Regensburg. Die Ware ist vollständig und, soweit möglich, in der Originalverpackung zurückzusenden. Der Verkäufer erstattet alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Hinlieferkosten (mit Ausnahme von Mehrkosten durch eine andere als die günstigste Standardlieferung) binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs, sobald die Ware zurückgesandt wurde oder der Verbraucher den Nachweis der Rücksendung erbringt. Die Erstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust nur, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist (§ 357 Abs. 7 BGB).
(5) Für die vollständige Widerrufsbelehrung, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen sowie das Muster-Widerrufsformular wird auf die gesonderte Widerrufsbelehrung verwiesen, die Bestandteil dieser Vertragsdokumentation ist.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Für Leistungshindernisse, die auf höherer Gewalt oder sonstigen, vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen beruhen (insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Lieferantenausfälle, Transportunterbrechungen, Energieversorgungsstörungen), haftet der Verkäufer nicht. Die Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist jede Vertragspartei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer der Störung informieren.
§ 14 Datenschutz und Bonitätsprüfung
(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und -abwicklung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Weitere Informationen, insbesondere zu Speicherdauer, Empfängern und den Rechten der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde), enthält die Datenschutzerklärung unter https://siluri.de/datenschutz.
(2) Bonitätsprüfung: Eine Bonitätsprüfung erfolgt ausschließlich bei Unternehmern und nur dann, wenn der Kunde ein Zahlungsziel (Kauf auf Rechnung) beantragt oder der Verkäufer berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden hat (§ 3 Abs. 11 dieser AGB). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Vermeidung von Zahlungsausfällen). Die Auskunft wird bei der SCHUFA Holding AG und/oder der Creditreform eingeholt. Die Bonitätsentscheidung wird nicht ausschließlich automatisiert getroffen; eine abschließende Entscheidung über die Einräumung eines Zahlungsziels erfolgt stets durch einen Mitarbeiter des Verkäufers. Bei Verbrauchern findet keine Bonitätsprüfung statt.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken an Dritte (z. B. Factoring-Gesellschaften) abzutreten. In diesem Fall werden die zur Forderungsabwicklung erforderlichen Kundendaten an den Zessionar übermittelt. Der Kunde wird hiervon nicht gesondert benachrichtigt; die Rechtsgrundlage ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
§ 15 Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
(1) Der Verkäufer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(2) Bei Beschwerden oder Unstimmigkeiten bittet der Verkäufer den Kunden, sich zunächst per E-Mail an order@siluri.de unter Angabe der Auftragsnummer zu wenden. Der Verkäufer ist bemüht, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
(3) Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse des Verkäufers lautet: order@siluri.de. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren über diese Plattform weder bereit noch verpflichtet.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers (Regensburg).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Regensburg. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§§ 12 ff. ZPO).
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt, soweit diese dem Verbraucher einen weitergehenden Schutz gewähren.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (§ 306 Abs. 2 BGB).
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Diese AGB sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter https://siluri.de/agb abrufbar.
Stand: April 2026 — Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen.